Wenn das Fahrzeug keine gültige TÜV-Plakette aufweist, ist es nicht mehr gestattet, es im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. In diesem Fall wird das Fahrzeug als nicht verkehrssicher angesehen und es ist dringend erforderlich, es zur technischen Untersuchung vorzuführen. Sollten Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, müssen diese behoben werden, um eine erneute Vergabe der TÜV-Plakette zu ermöglichen.